Laut CORTE hat die EU-Kommission für Straßenverkehr zugestimmt, dass Transportunternehmen neue Fahrzeuge mit G2V1-Fahrtenschreibern kaufen können, die spätestens am 31.12.2023 zugelassen sind. Allerdings müssen sie die installierten Fahrtenschreiber bis spätestens 18.08.2025 durch G2V2-Fahrtenschreiber ersetzen.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass neu zugelassene Fahrzeuge seit dem 21. August 2023 mit intelligenten Fahrtenschreibern der Version 2 (G2V2) ausgestattet sein müssen. Aufgrund der vom Markt kommenden Signale, dass in den neuen Lkw ein Mangel an Fahrtenschreibern herrscht und deren Zulassung nicht möglich ist, beschlossen viele Staaten, vorübergehende Lösungen einzuführen, um den Ansatz bei der Durchsetzung von Vorschriften für Fahrzeuge zu lockern sollten mit G2V2-Fahrtenschreibern ausgestattet sein. Leider unterscheiden sich die von den einzelnen Staaten ergriffenen Maßnahmen in Umfang und Zeitpunkt der Anwendbarkeit.

Wann müssen die G2V1-Fahrtenschreiber in Fahrzeugen ersetzt werden, die bis Ende 2023 gekauft werden?

Aufgrund des aufkommenden Chaos hat die Europäische Kommission mit Unterstützung der Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses Maßnahmen ergriffen, die zur Harmonisierung der Strafverfolgungspraktiken führen, indem sie Leitlinien für die Strafverfolgungsbehörden bereitgestellt hat, und fordert die Staaten auf:

  • Lockerung der Verwaltungssanktionen (Toleranz bei der Durchsetzung der Vorschriften) für nach dem 21. August zugelassene inländische und internationale Fahrzeuge, die mit G2V2-Fahrtenschreibern ausgestattet sein sollten;
  • bis zum 31. Dezember 2023 keine Sanktionen gegen Fluggesellschaften verhängen und höhere Toleranzniveaus einhalten;

Gleichzeitig wurde betont, dass der Austausch der G2V1-Fahrtenschreiber in den bis zum 31.12.2023 gekauften Fahrzeugen durch G2V2-Fahrtenschreiber bis spätestens 18.08.2025 erfolgen muss.

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